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Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (5. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. September 2019 (BGBl. I S. 1397) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „75" durch die Angabe „79" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird die Angabe „150" durch die Angabe „158" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 5. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
5. KSKBeiratVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 11.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 188
Artikel 1 6. KSKBeiratVÄndV Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. August 2022 (BGBl. I S. 1438 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3 Satz 2 wird ...
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