Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZVInkrBek k.a.Abk.)

B. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2287 (Nr. 50); Geltung ab 22.11.2022
|
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. November 2022 GAPDZV § 28

Nach § 28 Absatz 2 Satz 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2022 (BAnz AT 01.12.2022 V1) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hiermit bekannt, dass die Vorschriften der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, die nicht bereits auf Grund des § 28 Absatz 1 dieser Verordnung am 1. Februar 2022 in Kraft getreten sind, am 22. November 2022 in Kraft getreten sind.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag S. Nilsson



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed