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- Anm. d. Red.: Der Tag des Inkrafttretens nach Absatz 2 ist gemäß B. v. 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2262) und B. v. 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2287) der 22. November 2022.
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- Die Verkündung erfolgte am 31. Januar 2022.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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B. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2287
V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 238
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV ... 27 Verwaltungskontrollen § 28 Anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen § 29 Kontrollbericht Abschnitt 3 Mitteilungen über Verstöße gegen ... „Kapitel 4 Kontrollen, Mitteilungen und Sanktionen". 20. § 29 wird § 23. 21. § 30 wird § 24 und in Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 wird der ... 33" durch die Angabe „§ 27" ersetzt." 26. § 35 wird § 29 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ ... Angabe „§ 18" durch die Angabe „§ 20" ersetzt. 27. Nach § 29 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt: „Abschnitt 3 Mitteilungen über ...