Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 29 - GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)

§ 29 Inkrafttreten


§ 29 hat 3 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. November 2022 GAPDZV

(1) Die §§ 1, 14 und 17 Absatz 3 bis 5 treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) 1Diese Verordnung tritt im Übrigen an dem Tag in Kraft, an dem das GAP-Direktzahlungen-Gesetz nach § 36 Absatz 2 Satz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes in Kraft tritt. 2Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Der Tag des Inkrafttretens nach Absatz 2 ist gemäß B. v. 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2262) und B. v. 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2287) der 22. November 2022.
**)
Die Verkündung erfolgte am 31. Januar 2022.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 29 GAPDZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.09.2023Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
vom 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 238
aktuell vorher 22.11.2022 (16.12.2022)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
vom 09.12.2022 BGBl. I S. 2287
aktuell vorher 22.11.2022 (13.12.2022)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes, des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes
vom 05.12.2022 BGBl. I S. 2262
aktuellvor 22.11.2022 (13.12.2022)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 GAPDZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
B. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2287
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 238
Artikel 1 2. GAPDZVÄndV
...  b) Die Angaben zu dem bisherigen § 28 werden die Angaben zu § 29 . 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort ... anzuwenden ist, im Bundesgesetzblatt bekannt." b) Der bisherige § 28 wird § 29 ...