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§ 1 - GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV k.a.Abk.)

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung dient der Durchführung

1.
der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187; L 29 vom 10.2.2021, S. 45) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1; L 181 vom 7.7.2022, S. 35; L 227 vom 1.9.2022, S. 137), in der jeweils geltenden Fassung,

2.
der Verordnung (EU) 2021/2115 und der im Rahmen dieses Rechtsakts und zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor,

3.
des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,

4.
des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes und der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hinsichtlich der Direktzahlungen für

a)
die Einkommensgrundstützung,

b)
die Umverteilungseinkommensstützung,

c)
die Junglandwirte-Einkommensstützung,

d)
alle Öko-Regelungen,

e)
alle gekoppelten Einkommensstützungen,

5.
des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung.

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Zitierungen von § 1 GAPInVeKoS-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GAPInVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPInVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GAPInVeKoSV Zuständigkeit
... Soweit in dieser Verordnung oder den in § 1 Nummer 4 und 5 genannten Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, sind für die Durchführung dieser ... nichts anderes bestimmt ist, sind für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Vorschriften die nach Landesrecht zuständigen Behörden des Landes ... oder werden Tiere gehalten, die im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Vorschriften zu kontrollieren sind, in einem anderen Land als der Betriebssitz, ist die ... auf 1. die Kontrolle des Gehalts an Tetrahydrocannabinol des Hanfs im Rahmen der in § 1 Nummer 4 bezeichneten Direktzahlungen, 2. die in Artikel 3 Absatz 4 der Delegierten Verordnung ... Absatz 2 Nummer 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung bezeichneten Hanfsorten, 4. die in § 1 Nummer 2 genannten Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im ...
§ 5 GAPInVeKoSV System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
... zu bestimmen, auf welche der nachfolgend genannten Referenzparzellen sich das nach den in § 1 Nummer 1 genannten Rechtsakten zu errichtende System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ... Referenzparzelle ist jeweils die förderfähige Höchstfläche für die in § 1 Nummer 4 Buchstabe a bis c bezeichneten Direktzahlungen zu verzeichnen. (4) Unter Berücksichtigung von Umriss ...
§ 6 GAPInVeKoSV Flächenüberwachungssystem
... Flächenüberwachungssystem ist bei allen Direktzahlungen nach § 1 Nummer 4 Buchstabe a bis d anzuwenden. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung nach § 17 ... von Satz 1 bestimmen, dass das Flächenüberwachungssystem nicht auf Direktzahlungen nach § 1 Nummer 4 Buchstabe b, c oder d anzuwenden ...
§ 27 GAPInVeKoSV Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen (vom 03.08.2023)
... der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Organen der Europäischen Union nach den in § 1 Nummer 1 und 2 genannten Rechtsakten obliegenden Mitteilungspflichten erforderlichen Angaben mitzuteilen. ...
§ 28 GAPInVeKoSV Verwaltungskontrollen
... und 3. nach Unterabschnitt 4 für alle Direktzahlungen nach § 1 Nummer 4 Buchstaben a bis d (flächenbezogene Direktzahlungen), die nicht durch das Flächenüberwachungssystem ...
§ 48 GAPInVeKoSV Grenzwerte und Ausnahmen
... Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes beträgt 25 Euro je Direktzahlung nach § 1 Nummer 4 Buchstabe a bis c und e bzw. im Falle der Öko-Regelung nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d je Maßnahme nach ...