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Änderung § 9 GAPInVeKoS-Verordnung vom 03.08.2023

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§ 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.08.2023 geltenden Fassung
§ 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.08.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 204
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Betriebsbezogene Angaben


Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag anzugeben:

1. den Vor- und Nachnamen oder die Firma einschließlich Rechtsform,

2. das Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,

3. das Geschlecht des Betriebsinhabers, wobei bei einer Gruppe natürlicher Personen, einer juristischen Person oder einer Gruppe juristischer Personen das Geschlecht des Hauptbetriebsleiters anzugeben ist oder, wenn es keinen Hauptbetriebsleiter gibt, das Geschlecht der Mehrheit der Betriebsleiter,

4. im Fall des Antrags auf Junglandwirte-Einkommensstützung als Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, das Geschlecht aller nach § 19 Absatz 2 Nummer 3 benannten natürlichen Personen,

5. das Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,

(Text alte Fassung)

6. die Umsatzsteuer- oder Steueridentifikationsnummer,

7. sofern er einer Gruppe nach Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1) geändert worden ist, angehört, folgende zum Antragszeitpunkt geltende Informationen:

a) seine Wirtschafts-Identifikationsnummer oder, wenn diese bisher nicht vergeben wurde, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, wenn diese bisher nicht vergeben wurde, seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt,

b) den Namen und die Wirtschafts-Identifikationsnummer entsprechend Buchstabe a des Mutterunternehmens,

c) soweit vorhanden, den Namen und die Wirtschafts-Identifikationsnummer entsprechend Buchstabe a des obersten Mutterunternehmens,

d) den Namen und die Wirtschafts-Identifikationsnummer entsprechend Buchstabe a der Tochterunternehmen,

8. die Anschrift,

9. die
Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Faxnummer,

10.
die Betriebsnummer nach § 7 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,

11.
die Bankverbindung des Betriebsinhabers,

12.
das zuständige Finanzamt,

13.
im Falle mehrerer Betriebsstätten den Namen, die Anschrift und die nach der Viehverkehrsverordnung vergebenen Registriernummern dieser Betriebsstätten,

14.
im Falle einer Bevollmächtigung den Namen und die Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten.

(Text neue Fassung)

6. die Anschrift,

7. die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Faxnummer,

8.
die Betriebsnummer nach § 7 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,

9.
die Bankverbindung des Betriebsinhabers,

10.
das zuständige Finanzamt,

11.
im Falle mehrerer Betriebsstätten den Namen, die Anschrift und die nach der Viehverkehrsverordnung vergebenen Registriernummern dieser Betriebsstätten,

12.
im Falle einer Bevollmächtigung den Namen und die Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten.