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§ 9 - GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV k.a.Abk.)

§ 9 Betriebsbezogene Angaben



Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag anzugeben:

1.
den Vor- und Nachnamen oder die Firma einschließlich Rechtsform,

2.
das Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,

3.
das Geschlecht des Betriebsinhabers, wobei bei einer Gruppe natürlicher Personen, einer juristischen Person oder einer Gruppe juristischer Personen das Geschlecht des Hauptbetriebsleiters anzugeben ist oder, wenn es keinen Hauptbetriebsleiter gibt, das Geschlecht der Mehrheit der Betriebsleiter,

4.
im Fall des Antrags auf Junglandwirte-Einkommensstützung als Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, das Geschlecht aller nach § 19 Absatz 2 Nummer 3 benannten natürlichen Personen,

5.
das Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,

6.
die Anschrift,

7.
die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Faxnummer,

8.
die Betriebsnummer nach § 7 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes,

9.
die Bankverbindung des Betriebsinhabers,

10.
das zuständige Finanzamt,

11.
im Falle mehrerer Betriebsstätten den Namen, die Anschrift und die nach der Viehverkehrsverordnung vergebenen Registriernummern dieser Betriebsstätten,

12.
im Falle einer Bevollmächtigung den Namen und die Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten.



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Frühere Fassungen von § 9 GAPInVeKoS-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.08.2023Artikel 3 Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften
vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 204

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 GAPInVeKoS-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GAPInVeKoSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPInVeKoSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 GAPInVeKoSV Meldungen über Hopfenflächen (vom 03.08.2023)
... nach § 27 Absatz 5 mitgeteilten Angaben ihrer jeweiligen mit Namen und Betriebsnummer nach § 9 Nummer 1, 5, 6 bis 8 identifizierten Mitglieder zu den Hopfenflächen zu übermitteln. Die ...
§ 27 GAPInVeKoSV Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen (vom 03.08.2023)
... Satz 2 Nummer 1 und § 16 erhobenen Angaben ihrer jeweiligen mit Namen und Betriebsnummer nach § 9 Nummer 1, 5, 6 bis 8 identifizierten Hopfenerzeuger mitzuteilen. Die Bundesanstalt und die zuständigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 204
Artikel 3 GAPFinISchGEG Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung
... vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 V1) wird wie folgt geändert: 1. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 6 und 7 werden aufgehoben, b) ... 14 werden die Nummern 6 bis 12. 2. In § 24 Satz 1 werden die Wörter „ § 9 Nummern 1, 5, 8 bis 10" durch die Wörter „§ 9 Nummer 1, 5, 6 bis 8" ersetzt.  ... 1 werden die Wörter „§ 9 Nummern 1, 5, 8 bis 10" durch die Wörter „ § 9 Nummer 1, 5, 6 bis 8" ersetzt. 3. In § 27 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter ... 5, 6 bis 8" ersetzt. 3. In § 27 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „ § 9 Nummern 1, 5, 8 bis 10" durch die Wörter „§ 9 Nummer 1, 5, 6 bis 8" ... 1 werden die Wörter „§ 9 Nummern 1, 5, 8 bis 10" durch die Wörter „ § 9 Nummer 1, 5, 6 bis 8" ...