Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBGEG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894 (Nr. 54); Geltung ab 24.12.2022, abweichend siehe Artikel 15
| |

Artikel 6 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2022 EnWG § 121

§ 121 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j

§ 50g tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft. Die §§ 50a bis 50c sowie 50e, 50f, 50h und 50i treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft. § 50j tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EWPBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWPBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 EWPBGEG Inkrafttreten (vom 24.12.2022)
... gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *) (2) Die Artikel 2 bis 8 sowie 14 treten vorbehaltlich der Absätze 3 bis 5 am Tag nach der Verkündung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 9
Artikel 3 HkNRGEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 46a des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 werden nach dem ...