Artikel 32 - 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)

Artikel 32 Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung


Artikel 32 ändert mWv. 1. Januar 2023 SVWO § 61, § 79

Die Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154; 2022 I S. 105, 1539) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 61 Absatz 1 wird die Angabe „6" durch die Angabe „8" ersetzt.

2.
§ 79 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „Anschrift" durch das Wort „Wohnort" ersetzt.

b)
In Absatz 4 wird das Wort „Anschrift" durch die Wörter „der Dienstort" ersetzt.



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