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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBGBek k.a.Abk.)

B. v. 28.12.2022 BGBl. I S. 2894 (Nr. 57); Geltung ab 24.12.2022
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 24. Dezember 2022 EWPBG EWPBGEG Artikel 15

Nach Artikel 15 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz nach der Feststellung der Europäischen Kommission in dem Schreiben an die Bundesregierung vom 21. Dezember 2022 (C(2022) 9995 final), dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag M. Kuxenko

 
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