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Artikel 7 - Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (BauGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Artikel 2 und 5 treten am 1. Februar 2023 in Kraft.

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