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Berichtigung des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (EEGAusbGuEnFGB k.a.Abk.)

B. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 87; Geltung ab 01.01.2023

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2023 EEGAusbGuEnFG Artikel 17, KWKG 2023 § 35

Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 17 Nummer 27 Buchstabe e wird die Angabe „Absatz 22" durch die Angabe „Absatz 23" und die Absatzbezeichnung „(22)" durch die Absatzbezeichnung „(23)" ersetzt.


Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag Jan-Kristof Wellershoff