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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (BinSchStrOuaAbwÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 118; Geltung ab 05.05.2023

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 24. April 2020 (VkBl. S. 295), die durch Artikel 2 Absatz 8 der Verordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I S. 4982) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 wird die Angabe „14. Juni 2023" durch die Angabe „4. Mai 2026" ersetzt.

2.
Nummer II.1 des Anhangs wird wie folgt gefasst:

„1.
§ 1.01 ist in der um die nachstehende Definition eines Kabinenschiffes ergänzten Fassung anzuwenden:

„Kabinenschiff":

ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen."

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BinSchStrOuaAbwÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchStrOuaAbwÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV)
V. v. 15.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 98
§ 4 5. BinSchStrOAbweichV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 24. April 2020 (VkBl. S. 295), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 118 ) geändert worden ist, außer Kraft tritt. *) (2) Diese Verordnung tritt mit ...