Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform (EUPatRefUGBek k.a.Abk.)

B. v. 27.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 175; Geltung ab 01.06.2023
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Juni 2023 EUPatRefUG Artikel 3, IntPatÜbkG PatG

Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3914) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, die nicht bereits auf Grund des Artikels 3 Absatz 1 des Gesetzes in Kraft getreten sind, nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. 2021 II S. 850, 851; 2023 II Nr. 75) nach dessen Artikel 89 am 1. Juni 2023 in Kraft getreten sind.



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