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Artikel 2 - Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (UVAVEV k.a.Abk.)

V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192; Geltung ab 01.01.2024, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2023 UVAV § 3, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4

Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3097) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 3 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Sofern die in der Anzeige aufgeführten Daten dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Ärztinnen und Ärzte sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte bereits im Rahmen eines anderen Meldeverfahrens übermittelt worden sind, ist eine erneute Übermittlung der Daten durch eine Anzeige nach Satz 1 entbehrlich."

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Ziffer 7 werden nach der Angabe „☐ Weiblich" die Angaben „☐ Divers" und „☐ keine Angabe" eingefügt.

b)
In Ziffer 16 werden nach den Wörtern „Unfallort (genaue Orts- und Straßenangabe mit PLZ)" die Wörter „Unfall im Homeoffice ☐ Nein ☐ Ja" eingefügt.

3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Ziffer 8 werden nach der Angabe „☐ Weiblich" die Angaben „☐ Divers" und „☐ keine Angabe" eingefügt.

b)
In Ziffer 13 werden nach den Wörtern „Unfallort (genaue Orts- und Straßenangabe mit PLZ)" die Wörter „Unfall beim Distanzunterricht ☐ Nein ☐ Ja" eingefügt.

4.
In Anlage 3 Ziffer 6 werden nach der Angabe „☐ Weiblich" die Angaben „☐ Divers" und „☐ keine Angabe" eingefügt.

5.
In Anlage 4 Ziffer 7 werden nach der Angabe „☐ Weiblich" die Angaben „☐ Divers" und „☐ keine Angabe" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 UVAVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVAVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 UVAVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 23. Januar 2002 (BGBl. I S. 554), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 2 tritt am ... durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2023 in ...