Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Artikel 6 - Statistikanpassungsverordnung (StatAV)

V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 29-22-3 Statistik
|

Artikel 6 Gesetz über Kostenstrukturstatistik


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

§ 1


Das Gesetz über Kostenstrukturstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. November 1975 (BGBl. I S. 2779), wird wie folgt ergänzt:

Nach § 5 wird folgende Übergangsvorschrift eingefügt:

 
"§ 5a

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet wird die Zahl der nach § 5 Abs. 2 einzubeziehenden Erhebungseinheiten für die Jahre 1991 und 1992 um zusätzlich höchstens 5 vom Hundert der in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen nach § 1 Nr. 1 bis 4 erhöht.

(2) Diese Regelung tritt am 31. Dezember 1993 außer Kraft."

§§ 2 und 3


(weggefallen)

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 6 StatAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StatAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StatAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 StatAV Außerkrafttreten
... 1992 treten Artikel 3 §§ 2 und 3, Artikel 4 § 2, Artikel 5 § 2, Artikel 6 §§ 2 und 3, Artikel 8 §§ 2 bis 4 sowie die Artikel 9 bis 21 außer ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed