§ 82 - Bundesbesoldungsgesetz (BBesG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 82 (aufgehoben)


§ 82 hat 5 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Juni 2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230 m.W.v. 1. August 2021

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Frühere Fassungen von § 82 Bundesbesoldungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 8 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
aktuell vorher 01.01.2016 (10.01.2017)Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2017 BGBl. I S. 17
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
aktuell vorher 22.03.2012Artikel 1 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 15.03.2012 BGBl. I S. 462
aktuellvor 22.03.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 82 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... die Wörter „, für Bau und Heimat" eingefügt. 47. In § 82 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Beamte" durch das Wort „Beamten" ersetzt. 48. In ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 6 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... besteht." 5. In § 82 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Soldaten" durch die Wörter „Beamte und ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 8 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Übergangsregelungen zu den §§ 6, 43, 43b und 44". b) Die Angabe zu § 82 wird gestrichen. 2. In § 6 Absatz 3 Satz 3 wird der ... die Absätze 2 bis 4. 9. § 82 wird aufgehoben. 10. Anlage I ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... geltenden Fassung vorliegen, längstens bis zum 31. Dezember 2015." 19. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Übergangsregelung für ehemalige ... Dezember 2015." 19. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Übergangsregelung für ehemalige Soldaten (1) Bei der Anerkennung von ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998 § 82 Übergangsregelung für ehemalige Soldaten § 83 Übergangsregelung ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... gefasst: „§ 72 (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Übergangsregelungen aus Anlass des ... f) Die Angabe zu § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Übergangsregelungen aus Anlass des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes".  ... der Finanzen." 20. § 72 wird aufgehoben. 21. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Übergangsregelungen aus Anlass des ... 72 wird aufgehoben. 21. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ 82 Übergangsregelungen aus Anlass des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (1) ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes (BKomBesV)
V. v. 07.04.1978 BGBl. I S. 468; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 7 BKomBesV Berlin-Klausel
... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 82 des Bundesbesoldungsgesetzes auch im Land ...

Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter
V. v. 18.07.1976 BGBl. I S. 1828; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 5 LehrVergV
... Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 82 des Bundesbesoldungsgesetzes auch im Land ...


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