(1) Die Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. März 2024 in Kraft.
(2) Die
Artikel 1 und
4 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, frühestens jedoch am 18. November 2023.
(4)
Artikel 6 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. August 2023.