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§ 14 - Finanzausgleichsgesetz (FAG)

Artikel 5 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3955, 3956; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 310
Geltung ab 01.01.2005 bis 31.12.2019; FNA: 603-12 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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§ 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs



(1) 1Der Zahlungsverkehr wird während des Ausgleichsjahres in der Weise abgewickelt, dass die Ablieferung des Bundesanteils an der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer um die Beträge erhöht oder ermäßigt wird, die nach der vorläufigen Bemessung der nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Länder verteilten Länderanteile an der Umsatzsteuer nach § 2 Satz 1 sowie der vorläufig erhobenen Abschläge und der vorläufig gewährten Zuschläge nach § 10 zu verrechnen sind. 2Soweit der Anspruch eines Landes aus diesen Verrechnungen durch den Bundesanteil an der Umsatzsteuer nicht voll gedeckt wird, überweist das Bundesministerium der Finanzen diesem Land den nicht gedeckten Teil des vorläufigen Ausgleichsanspruchs in monatlichen Teilbeträgen. 3Soweit die Verpflichtung eines Landes aus diesen Verrechnungen über dem Aufkommen der von Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer liegt, ist der darüber liegende Teil von dem Land dem Bundesministerium der Finanzen in monatlichen Teilbeträgen zu überweisen. 4Die für die Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden in § 1 Absatz 2 genannten Beträge werden gesondert im Rahmen des Zahlungsverkehrs der Einfuhrumsatzsteuer nach Absatz 2 berücksichtigt; Entsprechendes gilt für unterjährige Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf die Umsatzsteueranteile nach § 1 Absatz 1 im laufenden Ausgleichsjahr.

(2) Der Länderanteil an der durch Bundesfinanzbehörden verwalteten Einfuhrumsatzsteuer wird auf die Länder nach der Einwohnerzahl verteilt und in monatlichen Teilbeträgen überwiesen.

(3) Die Differenzen der vorläufigen Umsatzsteueranteile, Zuschläge und Abschläge nach § 13 zu den auf der Grundlage der tatsächlichen Entwicklung der Bemessungsgrundlagen bestimmten Umsatzsteueranteilen, Zuschlägen und Abschlägen des Ausgleichsjahres werden vierteljährlich vorläufig abgerechnet.

(4) Das Nähere bestimmt das Bundesministerium der Finanzen jährlich in einer Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.





 

Frühere Fassungen von § 14 FAG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
vom 14.08.2017 BGBl. I S. 3122
aktuell vorher 30.06.2015Artikel 3 Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
vom 24.06.2015 BGBl. I S. 974
aktuellvor 30.06.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 FAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FAG Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (vom 01.01.2020)
... wird den Ländern zusammen mit dem Länderanteil an der Einfuhrumsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 in monatlichen Teilbeträgen überwiesen. Dabei wird er dergestalt ... hinausgehende Betrag mit dem Anteil des Landes an der Einfuhrumsatzsteuer verrechnet. § 14 Absatz 1 Satz 4 bleibt unberührt. (2) Näheres kann das Bundesministerium der Finanzen durch ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2003
V. v. 23.04.2003 BGBl. I S. 638
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2004
V. v. 18.03.2004 BGBl. I S. 460
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018
V. v. 26.03.2018 BGBl. I S. 407
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 341
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2020
V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 593
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2021
V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 395
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2022
V. v. 14.03.2022 BGBl. I S. 460
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 95
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2024
V. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 106
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1993
V. v. 20.04.1993 BGBl. I S. 493
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2003
V. v. 23.04.2003 BGBl. I S. 638
§ 1 1. FinAusglG2003DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2003
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2003 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ... 3 des Gesetzes in Monatsbeträgen mit den Einfuhrumsatzsteuerzahlungen des Bundes nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes vorläufig zu berechnende Beitrag der Länder zu den ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2004
V. v. 18.03.2004 BGBl. I S. 460
§ 1 1. FinAusglG2004DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2004
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2004 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ... 3 des Gesetzes in Monatsbeträgen mit den Einfuhrumsatzsteuerzahlungen des Bundes nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes vorläufig zu berechnende Beitrag der Länder zu den ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018
V. v. 26.03.2018 BGBl. I S. 407
§ 1 1. FinAusglG2018DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2018
... des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2018 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019
V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 341
§ 1 1. FinAusglG2019DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2019
... des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2019 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2020
V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 593
§ 1 1. FinAusglG2020DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2020
... und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2020 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2021
V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 395
§ 1 1. FinAusglG2021DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2021
... und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2021 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2022
V. v. 14.03.2022 BGBl. I S. 460
§ 1 1. FinAusglG2022DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2022
... und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2022 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 95
§ 1 1. FinAusglG2023DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2023
... und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2023 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2024
V. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 106
§ 1 1. FinAusglG2024DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2024
... und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2024 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1993
V. v. 20.04.1993 BGBl. I S. 493
§ 1 1. FinAusglG1993DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1993
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 1993 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, daß die Ablieferung des Bundesanteils an ... 3 des Gesetzes in Monatsbeträgen mit den Einfuhrumsatzsteuerzahlungen des Bundes nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes vorläufig zu berechnende Beitrag der Länder zu den ...

Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Artikel 31 G. v. 25.06.1990 BGBl. II S. 518, 533; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1466
§ 5 DEFG Finanzierung, Kreditermächtigungen, Verwaltung der Kredite des Fonds (vom 01.08.2006)
... finanziert und in Monatsbeträgen mit den Einfuhrumsatzsteuerzahlungen des Bundes nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vorläufig ...

Gesetz zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost
G. v. 06.03.1997 BGBl. I S. 434
Artikel 4 ARGEuaÄndG
... monatlichen Zahlungen des Bundes auf die Länderanteile an der Einfuhrumsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes zwischen Bund und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 974
Artikel 3 KInvFGEG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Euro, ab dem Jahr 2019 auf 1.077.712.000 Euro." 3. Dem § 14 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Unterjährige ...

Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 FANeuReG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (vom 21.12.2018)
... 10" durch die Wörter „§§ 2 sowie 4 bis 10" ersetzt. 15. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... 18. Dem § 17 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 14 Absatz 1 Satz 4 bleibt unberührt." 19. § 18 wird wie folgt gefasst:  ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 17 GrStRefG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... gelegt werden. (6) Das Bundesministerium der Finanzen kann in der Verordnung nach § 14 Absatz 4 für die Ausgleichsjahre 2025 bis 2029 bei den Grundsteuern in Anlehnung an die Festlegungen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005
V. v. 30.03.2005 BGBl. I S. 991; aufgehoben durch § 4 V. v. 23.02.2007 BGBl. I S. 213
Eingangsformel 1. FinAusglG2005DV
... Grund von § 14 Abs. 4 und § 17 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, ...
§ 1 1. FinAusglG2005DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2005
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2005 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2006
V. v. 15.02.2006 BGBl. I S. 424; aufgehoben durch § 4 V. v. 30.04.2008 BGBl. I S. 781
Eingangsformel 1. FinAusglG2006DV
... Grund des § 14 Abs. 4 und § 17 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, ...
§ 1 1. FinAusglG2006DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2006
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2006 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2007
V. v. 13.03.2007 BGBl. I S. 321; aufgehoben durch § 4 V. v. 02.12.2008 BGBl. I S. 2334
Eingangsformel 1. FinAusglG2007DV
... Grund von § 14 Abs. 4 und § 17 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, ...
§ 1 1. FinAusglG2007DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2007
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2007 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2008
V. v. 30.04.2008 BGBl. I S. 783; aufgehoben durch § 4 V. v. 04.12.2009 BGBl. I S. 3844
Eingangsformel 1. FinAusglG2008DV
... Grund von § 14 Abs. 4 und § 17 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, ...
§ 1 1. FinAusglG2008DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2008
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2008 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2009
V. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 812; aufgehoben durch § 4 V. v. 19.10.2010 BGBl. I S. 1399
Eingangsformel 1. FinAusglG2009DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2009DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2009
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2009 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010
V. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 435; aufgehoben durch § 4 V. v. 10.11.2011 BGBl. I S. 2231
Eingangsformel 1. FinAusglG2010DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2010DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2010
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2010 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011
V. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 518; aufgehoben durch § 4 V. v. 25.04.2016 BGBl. I S. 970
Eingangsformel 1. FinAusglG2011DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2011DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2011
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2011 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012
V. v. 08.03.2012 BGBl. I S. 453; aufgehoben durch § 4 V. v. 14.10.2013 BGBl. I S. 3824
Eingangsformel 1. FinAusglG2012DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2012DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2012
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2012 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013
V. v. 25.03.2013 BGBl. I S. 601; aufgehoben durch § 4 V. v. 10.11.2014 BGBl. I S. 1707
Eingangsformel 1. FinAusglG2013DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2013DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2013
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2013 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014
V. v. 17.03.2014 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch § 4 V. v. 13.05.2016 BGBl. I S. 1229
Eingangsformel 1. FinAusglG2014DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2014DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2014
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015
V. v. 27.03.2015 BGBl. I S. 365; aufgehoben durch § 4 V. v. 05.02.2018 BGBl. I S. 190
Eingangsformel 1. FinAusglG2015DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2015DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2015 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016
V. v. 18.03.2016 BGBl. I S. 514; aufgehoben durch § 4 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1366
Eingangsformel 1. FinAusglG2016DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. ...
§ 1 1. FinAusglG2016DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2016
... unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2016 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2017
V. v. 31.03.2017 BGBl. I S. 689; aufgehoben durch § 4 V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 393
Eingangsformel 1. FinAusglG2017DV
... Grund des § 14 Absatz 4 und des § 17 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, ...
§ 1 1. FinAusglG2017DV Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2017
... des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2017 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, dass die Ablieferung des Bundesanteils von ...