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Artikel 5 - Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHGEG k.a.Abk.)

G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 255
Geltung ab 28.02.2025, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 5 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Artikel 5 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.10.2025Artikel 3 FAG-Änderungsgesetz 2025
vom 27.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 255

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GewHGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewHGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 247
§ 2 StruKomLäG Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit auf die einzelnen Länder gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
... 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57 ) geändert worden ist, unter Hinzurechnung von Zu- und Abschlägen gemäß § ...

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018
V. v. 26.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 223
Eingangsformel 2. FinAusglG2018DV
... 12 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57 ) geändert worden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FAG-Änderungsgesetz 2025
G. v. 27.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 255
Artikel 1 FAGÄndG 2025 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...
Artikel 3 FAGÄndG 2025 Änderung des Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
... Gewalt vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 57) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 5 wird gestrichen. 2. Artikel 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...