Artikel 13 - Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften (PAuswVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 3, 4, 12 und 16 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 7, Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 sowie Artikel 5 treten am 1. November 2023 in Kraft.



(6) Die Artikel 4, 7, 8, 9 und 10 treten am 1. Mai 2025 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Oktober 2023.



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