- 1.
- Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 oder
- 2.
- Weinbauschulen gemäß Artikel 40 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126.
- 1.
- Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126,
- 2.
- Weinerzeugerorganisationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 oder
- 3.
- Zusammenschlüssen von zwei oder mehr Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126.
- 1.
- Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126,
- 2.
- Berufsverbänden gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126,
- 3.
- Weinerzeugerorganisationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126,
- 4.
- Vereinigungen von Weinerzeugerorganisationen gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126,
- 5.
- Zusammenschlüssen von zwei oder mehr Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126,
- 6.
- Branchenverbänden gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 oder
- 7.
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 40 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 317
Artikel 1 1. WeinSFVÄndV ... Förderbeträgen". l) In der Angabe zu § 30 wird die Angabe „ § 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. ... 6. Die Überschrift des Unterabschnittes 1 wird gestrichen. 7. § 2 wird durch die folgenden §§ 2 und 3 ersetzt: „§ 2 ... des Unterabschnittes 1 wird gestrichen. 7. § 2 wird durch die folgenden §§ 2 und 3 ersetzt: „§ 2 Begünstigte (1) Die Förderung ... 7. § 2 wird durch die folgenden §§ 2 und 3 ersetzt: „ § 2 Begünstigte (1) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ... 3 wird § 4 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 2 " durch die Angabe „§ 1 Absatz 2" ersetzt, das Wort „elektronisch" ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „ § 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. ... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 einleitender Satzteil wird die Angabe „ § 2 Absatz 2" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 2" ersetzt. ... wie folgt geändert: aaa) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „ § 2 Absatz 4 oder 5" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" ersetzt. ... Nummer 4 wird wie folgt geändert: aaaa) In Buchstabe a wird die Angabe „ § 2 Absatz 4" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. ... 1 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. bbbb) In Buchstabe b wird die Angabe „ § 2 Absatz 5" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 5" ersetzt. ... 11. Der bisherige § 7 wird § 9 und in seinem Absatz 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 4 oder 5" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" ersetzt. ... § 8 wird § 10 und in seinem Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 4 oder 5" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" ersetzt. ... wird § 13 und wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 2 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer ... zu dokumentieren." 23. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 2 Absatz 2 bis 5" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6" ersetzt. ... und Umstellung von Rebflächen". b) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. ... 30 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „ § 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. ...