Bekanntmachung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung (AOInkrBek k.a.Abk.)

B. v. 03.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 314
Geltung ab 24.11.2023; FNA: 610-1-3-1 Allgemeines Steuerrecht
|
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 24. November 2023 AO § 139b

Nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nach § 139b Absatz 10 Satz 1 Nummer 2, 3 und Satz 2 der Abgabenordung an das Bundeszentralamt für Steuern ab dem 1. Dezember 2023 erstmalig vorliegen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Michael Myßen



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed