Artikel 8 - Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (3. MautRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Artikel 8 ändert mWv. 25. November 2023 StVG § 32

In § 32 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, wird die Nummer 7 aufgehoben.



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