Die
Notarfachprüfungsverordnung vom
7. Mai 2010 (BGBl. I S. 576), die zuletzt durch
Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort „Beschlussfassung" die Wörter „außerhalb von Sitzungen" eingefügt.
- 2.
- In § 11 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag" gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. November 2023.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann