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Verordnung zur Änderung der Notarfachprüfungsverordnung (NotFVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel





Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 30. November 2023 NotFV § 2, § 11

Die Notarfachprüfungsverordnung vom 7. Mai 2010 (BGBl. I S. 576), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort „Beschlussfassung" die Wörter „außerhalb von Sitzungen" eingefügt.

2.
In § 11 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag" gestrichen.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. November 2023.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann

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