Artikel 4 - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (15. RhMosSchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321; Geltung ab 01.12.2023, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung



Artikel 4 Absatz 5 Nummer 11 der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 16. Mai 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 141) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Buchstabe o wird aufgehoben.

2.
Die bisherigen Buchstaben p bis x werden die Buchstaben o bis w.



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