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Anlage Teil C - Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (SchKrFürsV k.a.Abk.)

V. v. 25.04.1972 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Geltung ab 01.05.1972; FNA: 9513-21 Schiffsbesatzung
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Anlage Teil C (zu § 22)


Anlage Teil C hat 1 frühere Fassung

Muster

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Buch in festem Einband mit laufend nummerierten Seiten im Format DIN A4 -


(Titelblatt)
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Betäubungsmittelbuch für Kauffahrteischiffe

Schiff:...

Reeder:...

Heimathafen:...

Ausrüstung nach Verzeichnis:...

Beginn der Eintragungen:...


(Rückseite des Titelblattes)
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Anleitung zum Ausfüllen der Kopfleisten der Blätter des Betäubungsmittelbuches.

1.
Die Blätter sind laufend durchzunummerieren.

2.
Die Nummern des Verzeichnisses über die Ausrüstung sowie der Gehalt an wirksamer Substanz des Betäubungsmittels je Ampulle sind gemäß nachstehender Angabe einzutragen.

Lfd. Nr.
des Ver-
zeichnisses
Bezeichnung
des Betäubungs-
mittels
ZubereitungGehalt an wirksamer
Substanz je Ampulle
5.08
27.17
Morphinhydro-
chlorid
Ampullen10 mg (= 0,010g)


3.
Als Name des Betäubungsmittels ist der Arzneimittelname (Präparatename) anzugeben. Für unterschiedliche Präparate sind gesonderte Seiten vorzusehen.


(Eintragungsblatt)
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Betäubungsmittelbuch Blatt:...

Name des Betäubungsmittels:...

Nr.
des Verzeichnisses:...

Gehalt an wirksamer Substanz je Ampulle:...

Sollbestand nach Verzeichnis der Anlage Teil B:...


restliche Teile dieser Anlage siehe Anlageband zu BGBl. I Nr. 38 vom 29. April 1972



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Frühere Fassungen von Anlage Teil C Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.09.2007Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen
vom 05.09.2007 BGBl. I S. 2221

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.