Verordnung zur Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung sowie zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VglWebVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21; Geltung ab 30.01.2024
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Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Absatz 1 bis 3 und 5 des Zahlungskontengesetzes, der zuletzt durch Artikel 26 Nummer 6 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

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Artikel 1 Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 30. Januar 2024 VglWebV

Die Vergleichswebsitesverordnung vom 16. Juli 2018 (BGBl. I S. 1182) wird aufgehoben.

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Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Januar 2024 BaFinBefugV § 1f (neu)

Nach § 1e der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, wird folgender § 1f eingefügt:

 
§ 1f

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird nach § 19 Absatz 5 des Zahlungskontengesetzes ermächtigt, eine Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 19 Absatz 1 und 3 des Zahlungskontengesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu erlassen."

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 30. Januar 2024 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner



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