Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.07.2024

Anlage 2 - Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung (QFUV)

V. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 24
Geltung ab 30.07.2024; FNA: 806-22-11-2 Berufliche Bildung

Anlage 2 (zu den §§ 25 und 26) Bewertungsmaßstab und -schlüssel


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Punkte Note
als Dezimalzahl
Note
in Worten
Definition
1001,0sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in
besonderem Maß entspricht
98 und 99 1,1
96 und 97 1,2
94 und 95 1,3
92 und 93 1,4
911,5gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
901,6
891,7
881,8
871,9
85 und 86 2,0
842,1
832,2
822,3
812,4
79 und 80 2,5befriedigend
eine Leistung, die den Anforderungen im
Allgemeinen entspricht
782,6
772,7
75 und 76 2,8
742,9
72 und 73 3,0
713,1
703,2
68 und 69 3,3
673,4
65 und 66 3,5ausreichend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im
Ganzen den Anforderungen noch entspricht
63 und 64 3,6
623,7
60 und 61 3,8
58 und 59 3,9
56 und 57 4,0
554,1
53 und 54 4,2
51 und 52 4,3
504,4
48 und 49 4,5mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht
entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse
Grundkenntnisse noch vorhanden sind
46 und 47 4,6
44 und 45 4,7
42 und 43 4,8
40 und 41 4,9
38 und 39 5,0
36 und 37 5,1
34 und 35 5,2
32 und 33 5,3
30 und 31 5,4
25 bis 29 5,5ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht
entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse
fehlen
20 bis 24 5,6
15 bis 19 5,7
10 bis 14 5,8
5 bis 9 5,9
0 bis 4 6,0


Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 2 QFUV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 QFUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in QFUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 QFUV Bewertung der Prüfungsleistungen
... Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 2 mit Punkten zu bewerten. (2) Im Prüfungsteil „Planung, Auswertung ...
§ 26 QFUV Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
... kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach Anlage 2 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die ...