Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64; Geltung ab 01.03.2024
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. März 2024 GO-BT Anlage 2a

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 22. Februar 2024 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2598), wie folgt zu ändern:

1.
Anlage 2a (Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes) wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „einschließlich der finanziellen Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 LobbyRG" gestrichen.

c)
In Absatz 7 werden die Wörter „finanzielle Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 LobbyRG verweigert wurden," gestrichen.

d)
In Absatz 8 wird das Komma vor dem Wort „Kundinnen" durch das Wort „sowie" ersetzt.

e)
Absatz 9 wird wie folgt gefasst:

„(9) Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bei der Eintragung und bei der Aktualisierung selbst verantwortlich. Die registerführende Stelle überwacht nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Lobbyregistergesetzes den Inhalt des Registers. Daher akzeptieren die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, dass die Angaben im Lobbyregister durch die registerführende Stelle überprüft werden und diese darauf hinwirkt, dass Registereinträge durch die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter stellen der registerführenden Stelle die nach § 4 Absatz 3 Satz 3 des Lobbyregistergesetzes angeforderten Nachweise unverzüglich zur Verfügung. Sie kommen Aufforderungen der registerführenden Stelle, insbesondere im Rahmen von Prüfverfahren nach § 5 Absatz 8 des Lobbyregistergesetzes, unverzüglich nach."

2.
Die Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages treten am 1. März 2024 in Kraft.

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Die Präsidentin des Deutschen Bundestages

Bärbel Bas



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