Die Dritte Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch
Artikel 3 der Verordnung vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5049) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 22a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2021 bis 30.11.2023 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.12.2023 Euro
|
2.939".
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- 2.
- § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2021 bis 30.11.2023 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 3.
- Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die seit dem 1. September 2021 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Dezember 2023 um 11,3 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.939 Euro nicht überschritten werden darf."
- 4.
- § 33a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2021 bis 30.11.2023 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.12.2023 Euro
|
2.939".
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- 5.
- § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.9.2021 bis 30.11.2023 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.12.2023 Euro
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1.488
|
1.874
|
155".
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- 6.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Dezember 2023 1.356 Euro."
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Dezember 2023 155 Euro."
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Dezember 2023 486 Euro."
- c)
- In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Dezember 2023 638 Euro."
- 7.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
-
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
-
- c)
- Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
- 8.
- Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 32.978 | 35.396 | 36.604".
|
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 37.206 | 42.497 | 45.139".
|
-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 45.256 | 51.995 | 55.370".
|
-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:
| „Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
ab 1.12.2023 | 57.846 | 65.667 | 69.580".
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- 9.
- Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 32.978 | 35.396 | 36.604".
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-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 14.840 | 23.007 | 26.721".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 9.888 | 15.336 | 17.820".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 824 | 1.278 | 1.485".
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-
- b)
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 37.206 | 42.497 | 45.139".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 16.743 | 27.623 | 32.951".
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-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 11.160 | 18.420 | 21.972".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 930 | 1.535 | 1.831".
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-
- c)
- Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 45.256 | 51.995 | 55.370".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 20.365 | 33.797 | 40.420".
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-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 13.572 | 22.536 | 26.952".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.12.2023 | 1.131 | 1.878 | 2.246".
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-
- d)
- Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:
| „Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
ab 1.12.2023 | 57.846 | 65.667 | 69.580".
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-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:
| „Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
ab 1.12.2023 | 20.420 | 36.117 | 48.010".
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- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:
| „Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
ab 1.12.2023 | 13.608 | 24.084 | 32.004".
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- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:
| „Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
ab 1.12.2023 | 1.134 | 2.007 | 2.667".
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