Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)

Artikel 4 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2025 SGB II offen

§ 52a Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort „darf" die Wörter „zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung" eingefügt.

2.
In Nummer 2 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.

3.
In dem Satzteil nach Nummer 2 werden die Wörter „soweit dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist." gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 4 DÜV-AnpassG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 DÜV-AnpassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DÜV-AnpassG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 DÜV-AnpassG Inkrafttreten
... bb Dreifachbuchstabe ccc, Buchstabe b, c und d Doppelbuchstabe aa, Nummer 7 Buchstabe a und b, die Artikel 4 bis 7 und 12 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd und Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe b ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 59 BEG IV Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6b Absatz 1 Satz ...


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