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Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung (2. NOK-LVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 155; Geltung ab 17.05.2024

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1471) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290), die zuletzt durch Artikel 68 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:


Artikel 1 Änderung der NOK-Lotsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Mai 2024 NOK-LV

Die NOK-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9991), die zuletzt durch Artikel 74 § 7 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Ist eine Ablösung durch einen Lotsen des benachbarten Reviers an der Lotsenwechselstation Rüsterbergen nicht möglich, darf der an Bord befindliche im Nachbarrevier entsprechend revierkundige Lotse auch dort lotsen."

2.
Die Anlage 1 enthält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Mai 2024.


Schlussformel



Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Eric Oehlmann


Anhang zu Artikel 1 Nummer 2



Anlage 1 (zu § 5 Absatz 3) Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung

Ort der Übernahme des Seelotsen Anmeldezeit
für die Anforderung des Seelotsen
a) Empfänger der Lotsenanforderung
b) UKW-Kanal
c) E-Mail
d) Telefonnummer
e) Telefax-Nummer
Seelotsrevier NOK I

1. Von der Elbe für den NOK bestimmte Schiffe
Lotsenstation Brunsbüttel
UKW Kanal 9
KIEL CANAL PILOT
von See kommend bei Passieren der
Position Feuerschiff Elbe
a) Verkehrszentrale Cuxhaven
b) 71 (CUXHAVEN ELBE
TRAFFIC)
c) dispo@pilot-nok.de
d) +49 (0) 48 52 80 80
e) +49 (0) 48 52 86 03
von Hamburg kommend bei Passieren der
Position Seemannshöft
a) Nautische Zentrale Hamburg
b) 14 (Hamburg Port Traffic)
Mindestens jedoch zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit an den
Reeden
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen
Reeden bzw. Häfen oder Liegeplätzen
weniger als zwei Stunden, muss der
Seelotse vor Reiseantritt des
Fahrzeuges telefonisch oder über UKW-
Kanal 9
direkt bei der Lotsenstation
Brunsbüttel
angefordert werden.
Bei Antritt der Reise muss diese bei der
zuständigen Verkehrszentrale
(CUXHAVEN ELBE TRAFFIC über UKW-
Kanal 71 oder BRUNSBÜTTEL ELBE
TRAFFIC über UKW-Kanal 68)
angemeldet werden.
 
Lotsbezirke NOK II / Kieler Förde

2. Von See in die Kieler Förde und von Osten in den NOK einlaufende Schiffe
Lotsenstation Leuchtturm Kiel Mindestens zwölf Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit mit
Bestätigung zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit am
Leuchtturm Kiel
a) Lotsenstation Leuchtturm Kiel
b) 14 (KIEL PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 03 43 6
e) +49 (0) 431 36 10 49
Lotsenstation Kiel-Holtenau Mindestens zwölf Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit, mit
Bestätigung zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit an der
Holtenauer Reede
a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 28 58
e) +49 (0) 431 36 10 49
 Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen
Häfen oder Liegeplätzen weniger als
zwölf Stunden
, muss die Anforderung
des Seelotsen vor Reiseantritt des
Fahrzeugs erfolgen.
Außerdem ist Folgendes zu melden:
- ob die Fahrt vor den Schleusen
unterbrochen wird
- ob das Schiff von der
Lotsenannahmepflicht befreit ist (unter
Angabe des Namens des befreiten
Schiffsführers)
- ob ein Seelotse am Leuchtturm Kiel
oder auf der Reede
Holtenau gewünscht wird.
 
3. Teilstreckenverkehr auf dem NOK
a) Häfen und Liegeplätze am NOK
- Weststrecke -
km 1,5 bis 45
Mindestens zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in
der Nähe der Lotsenstation Brunsbüttel
liegen, sind die Wegezeiten zu
berücksichtigen.
a) Lotsenstation Brunsbüttel
NOK
b) 9/13 (KIEL CANAL PILOT)
c) office@pilot-nok.de
d) +49 (0) 48 52 80 80
e) +49 (0) 48 52 86 03
b) Häfen und Liegeplätze am NOK
- Mittelstrecke -
km 45 bis 78
Mindestens zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in
der Nähe der Lotsenstation Rüsterbergen
liegen, sind die Wegezeiten zu
berücksichtigen.
a) Lotsenstation Rüsterbergen
b) 73 (BREIHOLZ PILOT)
c) wache-
ruesterbergen@kielpilot.de
d) +49 (0) 43 31 84 56
e) +49 (0) 43 31 84 57 60
c) Häfen und Liegeplätze am NOK
- Oststrecke -
km 78 bis 98
Mindestens zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in
der Nähe der Lotsenstation Kiel-Holtenau
liegen, sind die Wegezeiten zu
berücksichtigen.
a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 28 58
e) +49 (0) 431 36 10 49
4. Aus dem NOK und aus der Kieler Förde nach Osten auslaufende Schiffe
a) Schleusengruppe Kiel-Holtenau Spätestens bei Passieren der Weiche
„Groß Nordsee"
a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 28 58
e) +49 (0) 431 36 10 49
b) Häfen und Liegeplätze an der
Kieler Förde
Mindestens zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in
der Nähe der Lotsenstation Kiel-Holtenau
liegen, sind die Wegezeiten zu
berücksichtigen.
a) Lotsenstation Kiel-Holtenau
b) 12 (HOLTENAU PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 28 58
e) +49 (0) 431 36 10 49
Lotsbezirk Trave

5. Von See in die Trave einlaufende Schiffe, bestimmt für Travemünde und/oder Lübeck
Tonne TRAVE 1. Mindestens zwölf Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit an der
Tonne TRAVE
Bestätigung genau zweieinhalb
Stunden
vor der voraussichtlichen
Ankunftszeit an der Tonne TRAVE
über UKW-Sprechfunk
Weitere Meldung beim Passieren der
Leuchttonne 1
des Lübeck-Gedser-
Weges über UKW-Sprechfunk
a) Lotsenstation Lübeck-
Travemünde
b) 14 (LÜBECK PILOT)
c) info@luebeckpilot.de
d) +49 (0) 45 02 7 11 17
Mobil: +49 (0) 171 4 06 71 68
e) +49 (0) 45 02 75 35 17
6. Auslaufende Schiffe von Travemünde oder Lübeck
Häfen und Liegeplätze an der
Trave
Mindestens zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Abfahrtszeit des
Schiffes.
Bei Abfahrten in der Zeit von 19:00 Uhr
bis 08:00 Uhr muss die beabsichtigte
Anforderung des Seelotsen bis 17:00 Uhr
angezeigt werden.
a) Lotsenstation Lübeck-
Travemünde
b) 14 (LÜBECK PILOT)
c) info@luebeckpilot.de
d) +49 (0) 45 02 7 11 17
Mobil: +49 (0) 171 4 06 71 68
e) +49 (0) 45 02 75 35 17
Lotsbezirk Flensburger Förde

7. Von See einlaufende Schiffe
Position 54° 49,4" N,
009° 44,7" E
Mindestens zwölf Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit mit
Bestätigung fünf Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit an der
Position 54° 49,4" N, 009° 44,7" E.
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen
Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf
Stunden, muss die Anforderung des
Seelotsen vor der Abfahrt erfolgen.
a) Lotsenstation Flensburg
b) 14 (FLENSBURG PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 28 58
e) +49 (0) 431 36 10 49
8. Auslaufende Schiffe und Verholungen
Häfen und Liegeplätze an der
Flensburger Förde
Mindestens fünf Stunden vor der
voraussichtlichen Abfahrtszeit des
Schiffes
a) Lotsenstation Flensburg
b) 14 (FLENSBURG PILOT)
c) wache-holtenau@kielpilot.de
d) +49 (0) 431 36 28 58
e) +49 (0) 431 36 10 49