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Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 3 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:


Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Artikel 1 ändert mWv. 28. November 2024 BTV-3-ImpfgestattungsV § 2



Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. November 2024.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Cem Özdemir