Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.07.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV)

Artikel 1 V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2252; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.09.2005; FNA: 2129-27-2-20 Umweltschutz
| |

§ 4 Einsatz und Zuordnung


§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Der Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen sowie unmittelbar als Deponieersatzbaustoff für die

1.
Verbesserung oder Vervollständigung der geologischen Barriere

sowie für die Herstellung

2.
der mineralischen Dichtungsschicht des Basisabdichtungssystems,

3.
der Schutzlage/Schutzschicht des Basisabdichtungssystems,

4.
der mineralischen Entwässerungsschicht des Basisabdichtungssystems,

5.
von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen im Deponiekörper mit Ausnahme der Profilierung nach Absatz 2,

6.
der Ausgleichsschicht des Oberflächenabdichtungssystems,

7.
der Gasdränschicht des Oberflächenabdichtungssystems,

8.
der mineralischen Abdichtung des Oberflächenabdichtungssystems,

9.
der Schutzlage/Schutzschicht des Oberflächenabdichtungssystems,

10.
der Entwässerungsschicht des Oberflächenabdichtungssystems und

11.
der Rekultivierungsschicht des Oberflächenabdichtungssystems

ist nur zulässig, wenn die Zuordnungskriterien für den jeweiligen Einsatzbereich nach Anhang 1 eingehalten werden.

(2) Der Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoffen sowie unmittelbar als Deponieersatzbaustoff zur Profilierung ist nur zulässig, wenn

1.
sich die Deponie oder Monodeponie insgesamt in der Stilllegungsphase befindet,

2.
die Profilierung deponiebautechnisch erforderlich ist und nicht durch Änderung der zugelassenen Deponieform, Umschieben bereits abgelagerter Abfälle oder Weiterbetrieb der Deponie - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - erreicht werden kann und

3.
die Zuordnungskriterien nach Anhang 1 Tabelle 1 Nr. 3 eingehalten werden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 4 DepVerwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DepVerwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DepVerwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 DepVerwV Begriffsbestimmungen
... dient; 2. Deponieersatzbaustoff: für Maßnahmen nach § 4 auf oberirdischen Deponien a) unmittelbar und unvermischt eingesetzte Abfälle ...
§ 3 DepVerwV Grundsätze (vom 01.02.2007)
... Deponieersatzbaustoffe dürfen für Baumaßnahmen im Sinne des § 4 nur eingesetzt werden, soweit hierdurch bei Errichtung, Betrieb sowie Stilllegung und Nachsorge ...
§ 7 DepVerwV Ordnungswidrigkeiten
...  1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 Abs. 2 oder § 4 Deponieersatzbaustoffe oder Abfälle einsetzt, 2. entgegen § 3 ...
§ 8 DepVerwV Übergangsregelung
... eingesetzt, so sind bei Deponien der Klassen I und II die Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 3 mit Inkrafttreten der Verordnung einzuhalten. Diesbezügliche ... der Verordnung. (2) Im Übrigen sind die Anforderungen der §§ 4 und 5 spätestens zum 1. September 2006 einzuhalten. Zulassungen in Plangenehmigungen oder ...
Anhang 1 DepVerwV (zu § 3 Abs. 5 und § 4) Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (vom 01.02.2007)
... sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff für die in § 4 beschriebenen Fälle sind die Anforderungen nach den Tabellen 1 und 2 einzuhalten. Weitere ...
Anhang 2 DepVerwV (zu § 3 Abs. 4) Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (vom 01.02.2007)
... Die Zuordnungswerte für den jeweiligen Anwendungsfall des Deponieersatzbaustoffs nach § 4 dieser Verordnung sind von den einzelnen Abfällen vor einer Verfestigung einzuhalten.  ... Die Zuordnungswerte für den jeweiligen Anwendungsfall des Deponieersatzbaustoffs nach § 4 dieser Verordnung sind von den einzelnen Abfällen vor einer teilweisen Stabilisierung ... Die Zuordnungswerte für den jeweiligen Anwendungsfall des Deponieersatzbaustoffs nach § 4 dieser Verordnung sind dann vom stabilisierten Abfall einzuhalten. Enthalten mineralische ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed