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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (BautechKonAusbVNOV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S. 2622; 2003 I S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2493) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:
§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:
- „§ 11 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BautechKonAusbVNOV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BautechKonAusbVNOV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 BautechKonAusbVNOV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17100/a326087.htm
