Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (BautechKonAusbVNOV k.a.Abk.)

V. v. 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 203; Geltung ab 01.08.2026, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. September 2025 BauZAusbV § 11

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S. 2622; 2003 I S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2493) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 11 wird durch den folgenden § 11 ersetzt:

 
§ 11 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BautechKonAusbVNOV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BautechKonAusbVNOV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BautechKonAusbVNOV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...


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