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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat kann den Text der Tierschutz-Versuchstierverordnung in der vom 4. Dezember 2026 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen und dabei die Zitierweise von Vorschriften des Rechts der Europäischen Union redaktionell ändern.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17154/a328045.htm
