Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (2. BImSchV32ÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 29. November 2025 32. BImSchV offen

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

„(1) Diese Verordnung gilt für Geräte und Maschinen, die nach Artikel 2 der Richtlinie 2000/14/EG in der Fassung vom 23. Oktober 2024 in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Die Geräte und Maschinen nach Satz 1 sind im Anhang dieser Verordnung aufgelistet."

2.
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 wird gestrichen.

3.
§ 4 wird gestrichen.

4.
§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:

„1.
entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, ein Gerät oder eine Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt oder".

b)
In Nummer 1a wird die Angabe „anbringt oder" durch die Angabe „anbringt." ersetzt.

c)
Nummer 2 wird gestrichen.