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Artikel 2 - Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften (RückAEUEV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Passverordnung
Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 125) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Anlage 8 wird durch die aus dem Anhang I zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlage 8 ersetzt.
Anlage 8 wird durch die aus dem Anhang I zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlage 8 ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 RückAEUEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RückAEUEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17183/a331297.htm
