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Artikel 2 - Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften (RückAEUEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Passverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2025 PassV Anlage 8

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 125) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Anlage 8 wird durch die aus dem Anhang I zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlage 8 ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 RückAEUEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RückAEUEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang I RückAEUEV zu Artikel 2