Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben
§ 15
Stand ein kraftlos gewordenes Wertpapier oder ein Sammelbestandanteil an kraftlos gewordenen Wertpapieren mehreren als gemeinschaftliches Eigentum zu, so kann jeder Teilhaber die Anmeldung vornehmen; die übrigen Teilhaber sollen angegeben werden. Die Anmeldung eines Teilhabers wirkt für alle Teilhaber.
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