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Artikel 20 - Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoG k.a.Abk.)
Artikel 20 Weitere Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 2a Absatz 1 Nummer 8 wird durch die folgende Nummer 8 ersetzt:
§ 2a Absatz 1 Nummer 8 wird durch die folgende Nummer 8 ersetzt:
- „8.
- in der Fleischwirtschaft,".
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Zitierungen von Artikel 20 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 SchwarzArbMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwarzArbMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 23 SchwarzArbMoG Inkrafttreten
... des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. (5) Die Artikel 20 und 21 treten am 29. Dezember 2030 in Kraft. --- *) Anm. d. Red.: siehe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17333/a335572.htm
