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§ 2a - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 453-22 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren



(1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:

1.
im Baugewerbe,

2.
im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,

3.
im Personenbeförderungsgewerbe,

4.
im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste,

5.
im Schaustellergewerbe,

6.
im Gebäudereinigungsgewerbe,

7.
bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,

8.
in der Fleischwirtschaft mit Ausnahme des Fleischerhandwerks nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft,

9.
im Prostitutionsgewerbe,

10.
im Wach- und Sicherheitsgewerbe,

11.
im Friseur- und Kosmetikgewerbe.

(2) Der Arbeitgeber hat jeden und jede seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen nachweislich und schriftlich auf die Pflicht nach Absatz 1 hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen nach § 2 Absatz 1 vorzulegen.

(3) Die Vorlagepflichten nach den Absätzen 1 und 2 bestehen auch gegenüber den nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz zuständigen Behörden in den Fällen des § 2 Absatz 3.



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Frühere Fassungen von § 2a SchwarzArbG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2025Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
aktuell vorher 18.07.2019Artikel 1 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
vom 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
vom 21.10.2016 BGBl. I S. 2372
aktuell vorher 10.03.2017Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
vom 06.03.2017 BGBl. I S. 399
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2a SchwarzArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a SchwarzArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwarzArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SchwarzArbG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2025)
... (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2a Absatz 1 ein dort genanntes Dokument nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, ... Dokument nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 2. entgegen § 2a Absatz 2 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
§ 26 SchwarzArbG Operatives Informations- und Datenanalysesystem; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2025)
... Analyse und Bewertung nach Satz 1 erfolgt in den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a Absatz 1 dieses Gesetzes, nach § 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie in den weiteren ...
 
Zitat in folgenden Normen

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 35 AEntG Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland (vom 30.12.2025)
... an einer Messeveranstaltung, Fachkonferenz oder Fachtagung teilnehmen, ohne Tätigkeiten nach § 2a Absatz 1 Nummer 7 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu erbringen, 3. für ihren Arbeitgeber einen inländischen Unternehmensteil ...

Mindestlohngesetz (MiLoG)
Artikel 1 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 15 MiLoG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (vom 30.12.2025)
... §§ 2 bis 7, 13, 14, 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend ...
§ 16 MiLoG Meldepflicht (vom 01.07.2023)
... Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendungsbereich dieses Gesetzes ... oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einem Entleiher, hat der Verleiher in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 ...
§ 17 MiLoG Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (vom 01.07.2023)
... und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, ... Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige überlässt. Satz 1 gilt nicht für ...

Nachweisgesetz (NachwG)
Artikel 1 G. v. 20.07.1995 BGBl. I S. 946; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 2 NachwG Nachweispflicht (vom 01.01.2025)
... keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Artikel 2 ArbSchKonG Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
... des § 6a obliegt den Behörden der Zollverwaltung. (2) Die §§ 2 bis 6, 14, 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG
... der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden Die §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend ...

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes." 4. § 2a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Artikel 1 SchwarzArbMoG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... vorliegen, wird durch die Behörden der Zollverwaltung gewährleistet." 4. § 2a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 2a Abs. 1" durch die Angabe „§ 2a Absatz 1" ersetzt. bb) Nummer 2 ... aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 2a Abs. 1" durch die Angabe „ § 2a Absatz 1" ersetzt. bb) Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt: ... bb) Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt: „2. entgegen § 2a Absatz 2 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ... Analyse und Bewertung nach Satz 1 erfolgt in den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a Absatz 1 dieses Gesetzes, nach § 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie in den weiteren ...
Artikel 20 SchwarzArbMoG Weitere Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 2a Absatz 1 Nummer 8 wird durch die folgende Nummer 8 ersetzt: „8. in der ...

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 1 KraftfEntSG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... an einer Messeveranstaltung, Fachkonferenz oder Fachtagung teilnehmen, ohne Tätigkeiten nach § 2a Absatz 1 Nummer 8 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu erbringen, 3. für ihren Arbeitgeber einen inländischen Unternehmensteil ...

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372
Artikel 3 ProstSchGEG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
...  2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das ...

Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Artikel 1 SchwarzArbBStG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... 46 des Personenbeförderungsgesetzes zuständigen Behörden,". 3. Dem § 2a wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Vorlagepflichten nach den ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 EntsRLUG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
... an einer Messeveranstaltung, Fachkonferenz oder Fachtagung teilnehmen, ohne Tätigkeiten nach § 2a Absatz 1 Nummer 8 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu erbringen, 3. für ihren Arbeitgeber einen inländischen Unternehmensteil ...

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 50 BEG IV Änderung des Nachweisgesetzes
... keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind." cc) In dem neuen Satz 8 werden nach dem Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 26.02.1996 BGBl. I S. 227; aufgehoben durch § 25 G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799
§ 2 AEntG (vom 01.07.2007)
... § 1 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig. (2) §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend ...

Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)
G. v. 11.01.1952 BGBl. I S. 17; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
§ 12 MiArbG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden (vom 28.04.2009)
... §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend ...