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Artikel 3 - Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften (SchiffRAuVV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
Die BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. März 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
„Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung
(Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt - WSBGebV)". - 2.
- In § 1 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" durch die Angabe „Bundesministeriums für Verkehr" ersetzt.
- 3.
- In der Anlage Abschnitt 7 wird die Tabelle Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 10 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „27,20" durch die Angabe „28,20" ersetzt.
- b)
- In Nummer 11 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „39,20" durch die Angabe „40,20" ersetzt.
- c)
- In Nummer 12 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „22,20" durch die Angabe „23,20" ersetzt.
- d)
- In Nummer 13 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „39,20" durch die Angabe „40,20" ersetzt.
- e)
- In Nummer 14 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „22,60" durch die Angabe „23,60" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SchiffRAuVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchiffRAuVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
Artikel 1 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381
§ 2 BinSchUO Begriffsbestimmungen (vom 31.12.2025)
... Wasserstraßen und Schifffahrt vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 381 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. (3) In dieser Verordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Ablösung der Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung der Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
V. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 181
Artikel 2 SchAusrVEV Änderung der Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
... Wasserstraßen und Schifffahrt vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 381 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Abschnitt 4 der Anlage wird ...
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