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Artikel 3 - Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften (SchiffRAuVV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
Die BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. März 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
„Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung
(Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt - WSBGebV)". - 2.
- In § 1 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" durch die Angabe „Bundesministeriums für Verkehr" ersetzt.
- 3.
- In der Anlage Abschnitt 7 wird die Tabelle Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 10 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „27,20" durch die Angabe „28,20" ersetzt.
- b)
- In Nummer 11 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „39,20" durch die Angabe „40,20" ersetzt.
- c)
- In Nummer 12 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „22,20" durch die Angabe „23,20" ersetzt.
- d)
- In Nummer 13 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „39,20" durch die Angabe „40,20" ersetzt.
- e)
- In Nummer 14 wird in der Spalte Gebühr in Euro die Angabe „22,60" durch die Angabe „23,60" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Aktualisierung und Vereinfachung von schifffahrtsrechtlichen Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SchiffRAuVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchiffRAuVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
Artikel 1 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 381
§ 2 BinSchUO Begriffsbestimmungen (vom 31.12.2025)
... Wasserstraßen und Schifffahrt vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 381 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. (3) In dieser Verordnung ...
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