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§ 42 - Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4120-9-2 Recht der Kapitalgesellschaften
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4120-9-2 Recht der Kapitalgesellschaften
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§ 42 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 42 wird in 4 Vorschriften zitiert
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und der Verschmelzungsbericht sind den Gesellschaftern, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, zu übersenden.
Zitierungen von § 42 UmwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 44 UmwG Prüfung der Verschmelzung (vom 25.04.2007)
... ihrer Gesellschafter innerhalb einer Frist von einer Woche verlangt, nachdem er die in § 42 genannten Unterlagen erhalten hat. Die Kosten der Prüfung trägt die ...
§ 45c UmwG Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
... ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 42 zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Zweite Unterabschnitt. 6. § 39 wird aufgehoben. 7. Die §§ 41 bis 45 werden durch die folgenden §§ 41 und 42 ersetzt: „§ 41 ... 7. Die §§ 41 bis 45 werden durch die folgenden §§ 41 und 42 ersetzt: „§ 41 Widerspruch gegen den Beschluss der ... persönlich unbeschränkt haftet, wenn er der Verschmelzung widerspricht. § 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f ... wird der Dritte Unterabschnitt. 9. In § 45c Satz 2 wird die Angabe „ § 42 " durch die Angabe „§ 39b" ersetzt. 10. § 45e wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
Artikel 1 2. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... ihrer Gesellschafter innerhalb einer Frist von einer Woche verlangt, nachdem er die in § 42 genannten Unterlagen erhalten hat. Die Kosten der Prüfung trägt die ...
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