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Eingangsformel - Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (StrafREUAnpG k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Die Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a, e und g bis l, Nummer 7 Buchstabe a und d, Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a, d, f, g, j und l sowie die Artikel 4 bis 6 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (ABl. L, 2024/1226, 29.4.2024).

 
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