Eingangsformel - Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (BehandVRÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Die Artikel 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 14 und 18 sowie die Artikel 2 und 4 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023). Die Artikel 1 Nummer 5 und Artikel 3 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024).



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