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Artikel 4 - Standortfördergesetz (StoFöG)

Artikel 4 Weitere Änderung des Handelsgesetzbuchs


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2030 HGB offen

Das Handelsgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9d wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

„(1) Die das Unternehmensregister führende Stelle ist Sammelstelle im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2023/2859 für Informationen nach

1.
§ 325 Absatz 1, § 340l Absatz 1, § 341l Absatz 1 und § 341w Absatz 1, soweit sie nach § 325 Absatz 1 Satz 3 an das zentrale europäische Zugangsportal zu übermitteln sind,

2.
§ 5 Absatz 1, § 40 Absatz 1, § 41 Absatz 1, § 46 Absatz 2, § 50 Absatz 1, § 51 Absatz 2, § 76 Absatz 1c, § 114 Absatz 1, § 115 Absatz 1 und § 116 Absatz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes,

3.
§ 48a Absatz 1a des Börsengesetzes,

4.
Artikel 17 Absatz 1 und 2 und Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

5.
Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014,

6.
Artikel 18a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 und

7.
Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014."

b)
Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 2 eingefügt:

„(2) Die das Unternehmensregister führende Stelle ist außerdem Sammelstelle für freiwillige Informationen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2859, die von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der Vorgaben des Artikels 3 Absatz 1 und 5 dieser Verordnung sowie einer nach den Absätzen 3 und 4 dieses Artikels erlassenen Delegierten Verordnung übermittelt werden. Freiwillige Informationen können auch emittentenfinanzierte Analysen im Sinne von § 63a Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sein."

c)
Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.

2.
In § 335 Absatz 1d Satz 3 wird die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 StoFöG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 StoFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StoFöG *
... Handelssystem beantragen (ABl. L, 2024/2810, 14.11.2024). - Die Artikel 3 und 4 (Änderung des Handelsgesetzbuchs), die Artikel 8 und 9 (Weitere Änderung des ...
Artikel 64 StoFöG Inkrafttreten
... sowie die Artikel 8, 51, 55 und 56 Nummer 1 treten am 10. Januar 2028 in Kraft. (8) Die Artikel 4 , 9, 13, 18, 21 und 23 Nummer 2 bis 6, Artikel 32 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8, 10 und 11, die Artikel ...