Artikel 54 - Standortfördergesetz (StoFöG)

G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33; zuletzt geändert durch Artikel 27a G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Geltung ab 10.02.2026, abweichend siehe Artikel 64
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Artikel 54 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 54 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Februar 2026 VAG § 1, § 9, § 47, § 61, § 162, § 222, § 224, § 293, § 331, § 332

Das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „die §§ 39, 47 Nummer 12" durch die Angabe „§ 39" ersetzt.

2.
§ 9 Absatz 4 Nummer 4 wird gestrichen.

3.
§ 47 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 9 wird die Angabe „Versicherungstätigkeiten," durch die Angabe „Versicherungstätigkeiten und" ersetzt.

b)
In Nummer 10 wird die Angabe „beizufügen," durch die Angabe „beizufügen." ersetzt.

c)
Die Nummern 11 bis 13 werden gestrichen.

4.
In § 61 Absatz 4 wird die Angabe „sowie von Pflichtversicherungen" gestrichen.

5.
In § 162 wird die Angabe „§ 141 Absatz 1 bis 3, 5 und 6" durch die Angabe „§ 141 Absatz 1 bis 3, 5 und 6 Nummer 1" ersetzt.

6.
In § 222 Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 30, 32, 47 Nummer 8 bis 11" durch die Angabe „§§ 30, 32, 47 Nummer 8 bis 10" ersetzt.

7.
In § 224 Absatz 2 Satz 4 Nummer 10 wird die Angabe „und 12" gestrichen.

8.
Nach § 293 Absatz 1 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:

„Die §§ 17 und 18 sind nicht anzuwenden, sofern zugleich die Absicht des Erwerbs, der Erhöhung, der Aufgabe oder der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen besteht oder unabsichtlich eine bedeutende Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen erworben, erhöht, aufgegeben oder verringert wurde."

9.
In § 331 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „oder eine Pflichtversicherung" gestrichen.

10.
In § 332 Absatz 4m wird die Angabe „Nummer 1 und 3" durch die Angabe „Nummer 1 und 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 54 StoFöG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 54 StoFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 55 StoFöG Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Versicherungsaufsichtsgesetz, das zuletzt durch Artikel 54 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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