§ 11 Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag
Die Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag nach §
5b Absatz 1 des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ist bis zum 15. Mai 2012 schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen. §
13 Absatz 5 gilt entsprechend.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 28.04.2006 BAnz. S. 3421; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1701
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... Rechnung zu tragen." 7. Im Abschnitt 3 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt: „§ 10 Nichtgewährung von Zahlungen ... 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 nicht gewährt. § 11 Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den ...
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 801
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3720
Artikel 1 InVeKoSVÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... 4 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 zu berücksichtigen." 7. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 1 werden nach der Angabe „15. Mai 2005" die Wörter „und im Falle des § 11 Abs. 1 Satz 2 bis zum 15. Mai 2006" eingefügt. 9. § 15 wird wie folgt ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
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